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US-Patent: Vitamin D

Droht uns ein Streit um Patentrechte?

Können Patent-Anmeldungen in den USA das Projekt VitaminDelta zu Fall bringen?

Das Ziel des Projektes VitaminDelta ist es, möglichst vielen Menschen den Nutzen dieses Hormonsystems nahe zu bringen und sie so vor Krebs zu schützen. Die Prinzipien sind in der Vitamin-D-Setup-Therapie dargelegt. Diese beinhaltet:

  1. die hochdosierte Steigerung de Vitamin -D-Spiegels auf Zielwerte über 40  ng/ml Vitamin D und
  2. den Erhalt des Zielwertes mit einer wöchentlichen Gabe von Vitamin D.

Ich war zwischen Schock und Lachen hin- und her gerissen als ich das Folgende erfuhr:

Diese genannten beiden Punkte meiner Vitamin D-Therapie vom Projekt VitaminDelta sind Gegenstand von US-Patent-Anmeldungen geworden. Natürlich fühle ich mich in meinen Forschungsergebnissen bestätigt. Andererseits sind das dunkle Wolken am Horizont der freien Therapie.

Hier die Anmeldung für die Hoch-Dosis-Therapie mit Vitamin D:

us-patent-vitaminD-hochdosis us-patent-vitaminD-hochdosis

Hier die Anmeldung für die Erhaltungs-Therapie mit Vitamin D:

us-patent-vitaminD-Wochendosis us-patent-vitaminD-Wochendosis

Die Originalquellen können Sie hier überprüfen:

http://www.google.de/patents

Immer wieder wird versucht, den Nutzen von Natursubstanzen als Patent anzumelden, um die Preise zu erhöhen und Konkurrenten aus dem Markt zu schlagen. Wird der Preis der Jahresdosis von Vitamin D  in den nächsten Jahren von 20 € auf 200 € steigen? Der Nutzen könnte dies rechtfertigen, die Rechtslage bei der Anmeldung von Arznei ist ein Dschungel.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Therapie, die ich seit 2005 über das Internet öffentlich verbreite mir entrissen wird. Das wird auch das Ende für die freien Informationen sein. Die identische Therapie würde Ihnen dann von einem US-Pharmariesen für branchentypischen 200 € angeboten werden.

Unsere einzige Chance ist es, die Vitamin D-Setup-Therapie als "allgemein zu verbreiten" damit unser Naturerbe Vitamin D als "nicht patentfähig" eingestuft wird. Umgekehrt könnte auch ich hingehen und den in meiner eigenen Studie bewiesenen Nutzen des Vitamin D in der Behandlung der "Vegetativen Dystonie" zum Patent anmelden. Diesen Gedanken lehne ich ausdrücklich ab. Zweifelsfrei ist die von mir 2005 gefundene Therapie besser als die beiden dargelegten US-Patente zusammen:

  • Bei mir geht es nicht nur um eine schwammige "High Dosage Vitamin D", sondern eine Formel berechnet die Sofortkorrektur des Vitamin -D-Spiegels. Der Nutzen ist besonders hoch, weil der Effekt auf diesem Wege schon innerhalb weniger Tage erkennbar werden kann.
  • Auch die ungemein praktische "wöchentliche Einnahme" wird bei mir durch eine Formel definiert.
  • Meine Vitamin-D-Setup-Therapie enthält darüber hinaus eine individuelle Anpassung der Dosierung unter Berücksichtigung von Körpergewicht und Vitamin-D-Ziel-Spiegel.
  • Durch meine Veröffentlichungen mache ich diese Erkenntnisse zum Allgemeingut und wehre mich damit gegen jeden Versuch einer Patentierung.

Helfen Sie mit, dass Vitamin D in hoher Dosis und in wöchentlicher Einnahme auch weiterhin erschwinglich bleibt. Ich habe das Gefühl, dass ein Wettlauf mit der Zeit begonnen hat. Meine Informationen zur Vitamin -D-Behandlung stammen aus meiner eigenen Beobachtung ab 2005. Ich stelle sie allen Menschen patentfrei zur Verfügung.

Dieses neue Wissen steht Ihnen mit dem Erwerb des Taschenbuches oder des Vitamin-D-Lehrganges zur uneingeschränkten Verfügung. Mit der Verbreitung dieser Literatur leisten wir gemeinsam Widerstand gegen die beanspruchten US-Patente. Was allgemein bekannt gemacht ist, kann nicht mehr patentiert werden. Ich erinnere an den deutschen Forscher Wilhelm Conrad Röntgen, der die Entdeckung unsichtbarer Strahlen und die erforderlichen Apparaturen nie zum Patent angemeldet hat.

Ich fordere einen freien Zugang zu Naturstoffen, Saatgut, Vitaminen. Es ist das Welt-Naturerbe unserer Ernährung!

Ihr

Dr. med. Raimund von Helden

 


Quellenangabe und Übersetzung

Vereinigte Staaten
(12) Patentanmeldung - Veröffentlichung
Davis et al.
US 20090196862A1
(Io) Pub. Nr.: US 2009/0196862 Al (43) Pub. Datum: 6. August 2009
(54) Hohe Dosierung von Vitamin D
(76) Erfinder: William Davis, Madison, WI (USA);
Mark A. Nottoli, Lake Bluff, IL
(US)

(Anmerkung der Redaktion: Lake Bluff ist leider kein Bluff, diese Stadt liegt in Illinois, auch die Autoren sind Geschäftsleute mit erkennbarem Talent)
 

Hier meine Übersetzung des Textes in der Patentschrift:

  • Ein Präparat mit Vitamin D 3 (Cholecalciferol), vorzugsweise ein Speiseöl,
  • in einer Menge von 200 Einheiten bis 20.000 Einheiten,
  • vorzugsweise 1000 bis 5000 Einheiten,
  • und am meisten bevorzugt etwa 1500 Einheiten bis 3500 Einheiten,
  • mit etwa 2000 Einheiten besonders bevorzugt.

Eine solche Zubereitung ist hilfreich bei der
Bereitstellung angemessener Ernährung,
bei der Prävention und / oder Behandlung von

  • jahreszeitlicher Verstimmung,
  • Sturzprävention,
  • Multiple Sklerose,
  • Chemoprävention von Krebs,
  • beschleunigte Frakturheilung und das
  • metabolische Syndrom. Es wirkt als
  • Antidepressiva, eine
  • Blutdruckmittel für renovaskuläre Hypertonie und
  • High-Renin-Hypertonie, und ist nützlich
  • in der Behandlung Hyperlipidämie, sowie in der
  • Behandlung von Hypovitaminose D bei Nierenversagen.

Die wichtigste Anwendung der Erfinder ist in die Behandlung, Prävention der Hypertonie im Fall der renovaskulären oder Renin-Hypertonie.

Die wirksame Menge an Vitamin D im Blutserum ist:

  • gleich oder größer als 20 ng / mL,
  •  vorzugsweise gleich oder größer als 40 ng / mL und
  • am meisten bevorzugt gleich oder größer als 50 ng / mL,
  • ohne spezifischen oberen Bereich,
  • vorzugsweise aber gleich oder kleiner als 200 ng / mL und
  • besonders bevorzugt gleich oder kleiner als 100 ng / mL.

(Ende der Übersetzung aus dem Amerikanischen)


Eine weitere Quellenangabe von unserem zuverlässigen Freund Henry:

http://www.vitamindwiki.com/Who+said+vitamin+D+could+not+be+patented

Wenn man die dortige seitenlange Auflistung von Vitamin-D-assoziierten Patentrechte sieht, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Ist das alles nur Schaumschlägerei, oder werden wir demnächst juristisch verfolgt, wenn wir Vitamin D geben?

Die Anmelder meinen es offenbar ernst, denn die Anmeldung zum Patent kann schnell einige 10 000 € oder $ pro Jahr kosten.

Wer auf den neu entdeckten Nutzen der Hormonvorstufe Vitamin D im therapeutischen Einsatz nicht verzichten will, dem stehen die Schriften vom Projekt VitaminDelta zur Verfügung. Mit dem Erwerb dieser Schriften wird die Anwendung der Vitamin-D-Therapie zum Allgemeingut. So unterstützen Sie die Abwehr von Patentansprüchen auf Naturstoffe.

als Download im Shop-Bereich: Vitamin-D-Lehrgang:

und als Taschenbuch: "Gesund in 7 Tagen".

 

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Nach der ersten Einnahme von Vitamin D ging es mir so:
 

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